Ecuador / Umwelt

Gericht in Ecuador erklärt Fluss zum Rechtssubjekt

Der Machángara-Fluss ist zur Müllkippe der Hauptstadt Quito geworden. Dies verstößt gegen seine Rechte, so das Urteil. Behörden sind zur umfassenden Sanierung verpflichtet

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Protest vor dem Gericht in Ecuador für die Rechte des Machángara-Flusses
Protest vor dem Gericht in Ecuador für die Rechte des Machángara-Flusses

Quito. Ein Gerichtsurteil macht die Stadtverwaltung von Quito für die Verletzung der Rechte des Machángara-Flusses verantwortlich. Die Gemeinde wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Jedoch entschied das Gericht bereits, dass die Dekontaminierungsmaßnahmen unverzüglich durchgeführt werden müssen.

Der Machángara-Fluss fließt durch die ecuadorianische Hauptstadt Quito und ist zur Müllkippe für die mehr als zweieinhalb Millionen Einwohner der Stadt geworden. Tonnenweise Müll befinden sich darin. Dies verstößt gegen seine Rechte.

So lautet das Urteil, das als "historisch" bezeichnet wird, weil es durchgesetzt hat, was nur wenige natürliche Elemente genießen: Gegenstand von Rechten zu sein. Der Fluss ist nun rechtlich geschützt und die Behörden sind verpflichtet, seine Gesundheit und sein Wohlergehen zu gewährleisten.

Das Urteil macht die Stadt Quito für die Verletzung der Rechte des Flusses verantwortlich und ordnet die Umsetzung eines spezifischen Sanierungsplans an, um seinen Zustand zu verbessern. Die Sanierungsmaßnahmen, zu denen die Wiederherstellung der Ufer und die Begrünung der geschädigten Flächen gehören, müssen in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden.

Die Stadtregierung hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, so dass der Rechtsstreit vor dem Provinzgerichtshof fortgesetzt wird.

Die Bürgermeisterin von Quito, Pabel Muñoz, hatte im September 2023 angekündigt, dass das Vindobona-Projekt zur Dekontaminierung der Flüsse der Stadt aufgrund seiner hohen Kosten gestrichen wird. Stattdessen werde Quito drei Kläranlagen bauen. Die Arbeiten daran sollen im nächsten Jahr beginnen.

Dennoch verlangt das Urteil von der Stadtverwaltung, dass sie so schnell wie möglich mit der Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Sanierung des Machángara-Flusses beginnt. Sie muss die verfügbaren Mittel entsprechend verwalten und den Zentralstaat um finanzielle Unterstützung bitten.

Eine der klagenden Organisationen, die Global Alliance for the Rights of Nature (Garn), weist darauf hin, dass "das vorhandene Budget nicht voll ausgeschöpft wurde und dass die Kläranlagen Einkommensquellen schaffen oder sich selbst finanzieren können".

Mehrere soziale Bewegungen sowie das indigene Volk der Kitu Kara reichten im Mai die Klage ein. Sie machten geltend, dass mehrere Grundrechte durch die Verschmutzung beeinträchtigt worden seien: das Recht auf Natur, das Recht auf Wasser, auf eine gesunde Umwelt, auf Abwasserentsorgung und Gesundheit sowie das Recht auf Stadt.

In der Anordnung des Gerichts werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen vorgesehen, um das Problem der Verschmutzung des Flusses und der 54 Bäche und Flüsse, die ihn speisen, während er durch den Stadtbezirk von Quito fließt, anzugehen.

Laut Garn weist die Wasserqualität in einigen Abschnitten einen besorgniserregenden Gehalt an gelöstem Sauerstoff von zwei Prozent auf, "was weit unter dem für den Verzehr von Tieren und Pflanzen erforderlichen Mindestwert von 80 Prozent liegt". Es gebe auch "eine alarmierende Präsenz von Ölen und Fetten". Außerdem seien mindestens 29 Virenfamilien in den Gewässern identifiziert worden, die mit verschiedenen Krankheiten für Mensch und Tier in Verbindung gebracht werden.

"Die Natur oder Pachamama, in der sich das Leben realisiert und reproduziert, hat das Recht, dass ihre Existenz, der Erhalt und die Regenerierung ihrer Lebenszyklen, Struktur, Funktionen und Entwicklungsprozesse umfassend respektiert werden", heißt es in Artikel 7 des 7. Kapitels der ecuadorianischen Verfassung.

Ecuador ist eines der wenigen Länder, die das Recht der natürlichen Elemente anerkennen, nicht geschädigt oder verschmutzt zu werden.

Der Machángara-Fluss ist nicht der erste, der in dem Land zu einem Rechtssubjekt erklärt wurde: 2011 wurde dem Vilcabamba-Fluss in der Provinz Loja das Recht auf seinen eigenen Lauf zugesprochen. Der Nebenfluss Alambi in der Provinz Pichincha wurde im vergangenen Jahr ebenfalls zum Rechtssubjekt erklärt.