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Wahrheitskommission zu Verbrechen der Militärdikatur in Bolivien

Straflosigkeit soll beendet werden. Weitreichende Befugnisse für Kommission. Unter Verschluss gehaltene Dokumente von Militär und Polizei freigegeben

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Asofamd-Mitglieder mit Bildern ihrer getöteten oder verschwundenen Verwandten.
Asofamd-Mitglieder mit Bildern ihrer getöteten oder verschwundenen Verwandten.

La Paz. Am 7. Dezember 2016 hat das bolivianische Parlament ein Gesetz über die Einrichtung einer Wahrheitskommission zur Aufarbeitung der Diktatur zwischen November 1964 und Oktober 1982 verabschiedet. Ihre Aufgabe ist es, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie Morde, Verschwindenlassen, Folter, willkürliche Verhaftungen und sexuelle Gewalt aus politischen und ideologischen Motiven zu untersuchen und aufzuklären. Es sollen Indizien und Informationen gesammelt werden, um die Verantwortlichen und ihre Komplizen zur Rechenschaft ziehen zu können. Darüber hinaus ist die Kommission damit beauftragt, die geopolitischen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umstände zu beleuchten, die zu den Verbrechen gegen die Menschheit führen konnten.

"Hoffentlich wird die Kommission in den nächsten zwei Jahren ihrer Arbeit zu ihrer größtmöglichen Entschädigung beitragen, die sie sicherlich erwarten. Damit wird der Straflosigkeit in unserem Land ein Ende gesetzt." Mit diesen Worten wandte sich Gabriela Montaño, die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, an die Familienangehörigen der unter der Diktatur verschwundenen und gefolterten Menschen, die während der Parlamentsdebatte anwesend waren. Der Internationale Rat zur Rehabilitierung von Folteropfern (IRCT) in Kopenhagen geht davon aus, dass in den Jahren der bolivianischen Militärdiktatur ungefähr 150 Personen verschwunden sind, 200 Personen außergerichtlich hingerichtet und 20.000 Menschen deportiert oder ins Exil geschickt wurden.

Die Kommission soll aus fünf gewählten Vertretern bestehen, die sich durch ihre Unparteilichkeit, ihre professionellen Fähigkeiten sowie ihre ethische und persönliche Integrität auszeichnen. Insbesondere sollen Personen berufen werden, die sich für die Menschenrechte einsetzen und die Zeit der Diktatur aus erster Hand kennen. Für die Arbeit erhalten die Kommissionsmitglieder keine finanzielle Entschädigung. Bei der Ausübung ihrer Funktion und für die Ergebnisse ihrer Untersuchung können sie gerichtlich nicht belangt werden, sofern sie im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung handeln.

Zur Aufklärung der Verbrechen darf die Kommission Privatgrundstücke betreten, darunter ehemalige Sicherheitseinrichtungen sowie frühere und noch bestehende Haftanstalten. Opfer, Familienangehörige, Täter und Anstifter sowie Komplizen und Begünstigte von Verbrechen dürfen zum Zweck von Zeugenaussagen von der Kommission vorgeladen und öffentlich angehört werden. Zudem ist sie befugt, Gesetzesvorschläge oder institutionelle Reformen zu empfehlen, damit sich Menschenrechtsverstöße zukünftig nicht wiederholen. Auch Dokumente des Militärs und der Polizei sowie weitere bislang unter Verschluss gehaltene werden deklassifiziert. Im November dieses Jahres hatte das bolivianische Außenministerium bereits die Archive aus der Zeitspanne der Diktaturen von 1966 bis 1979 freigegeben, damit die Angehörigen von Getöteten und Verschwundenen die Spuren dieser Verbrechen verfolgen können.

Mit der Einrichtung der Wahrheitskommission kommt Bolivien einer jahrelangen Forderung von Opfervereinigungen und Nichtregierungsorganisationen nach. Diese hatten im März 2015 in einer öffentlichen Anhörung gegenüber der Interamerikanischen Menschenrechtskommission vom bolivianischen Staat gefordert, konkrete Maßnahmen zur Wahrheitsfindung und zur Opferentschädigung bezüglich der Vergangenheit der Militärdiktatur einzuleiten. Die anwesende bolivianische Justizministerin hatte während der Anhörung die "Bereitschaft des plurinationalen Staates, die Aufklärungsarbeit und die Entschädigung zugunsten der Opfer politischer Gewalt fortzusetzen", bekräftigt. Mehr als anderthalb Jahre danach ist nun das Gesetz auf den Weg gebracht.

Zwar hatte es in Bolivien seit dem Ende der Diktatur im Jahr 1982 vereinzelt Versuche gegeben, Verbrechen der Militärdiktatur aufzuklären, jedoch konzentrierten sich diese vor allem auf die Exhumierung und Identifizierung von verschwundenen Leichen und ließen die Opferentschädigung außer Acht. Im Dezember 2013 hatte der bolivianische Senat eine Wahrheitskommission geschaffen, deren Unabhängigkeit wegen der Beteiligung zahlreicher Regierungsmitglieder teilweise angezweifelt wird. Diese Kritikpunkte wurden im neuen Gesetz vom 7. Dezember 2016 berücksichtigt. In Lateinamerika gab es unter anderem in Argentinien, Chile, Guatemala und Ecuador Wahrheitskommissionen zur Aufarbeitung der Militärdiktaturen und zur Opferentschädigung.

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