San Cristóbal de Las Casas. Nach mehr als drei Jahren Haft sind am 21. November 2025 die fünf indigenen Tzeltal-Menschenrechtsverteidiger aus San Juan Cancuc im südmexikanischen Bundesstaat Chiapas freigelassen worden. Manuel Sántiz Cruz, Agustín Pérez Domínguez, Juan Velasco Aguilar, Martín Pérez Domínguez und Agustín Pérez Velasco waren zwischen dem 29. Mai und dem 1. Juni 2022 festgenommen worden. Menschenrechtsorganisationen kritisierten das Verfahren von Beginn an als willkürliche, diskriminierende Strafverfolgung und als Beispiel für die Kriminalisierung indigener Verteidiger:innen.
Die Freilassung wurde nach Angaben des Menschenrechtszentrums Fray Bartolomé de las Casas (Frayba) durch einen Beschluss eines Tribunal Colegiado angeordnet. Dabei handelt es sich um einen Gerichtshof, der als Kontrollinstanz innerhalb des Justizsystems wirkt. In einer Mitteilung, die über das unabhängige Medienkollektiv Centro de Medios Libres verbreitet wurde, erklärte Frayba, dass die Haft der fünf Männer "jahrelange kriminalisierende Verfolgung" dargestellt habe und ihre Freiheit ein "kollektiver Sieg" vieler solidarischer Gruppen sei.
Die fünf Männer sind aktive Mitglieder kirchlicher Basisstrukturen in San Juan Cancuc, darunter des kirchlichen Menschenrechtskomitees San Juan Evangelista. Internationale Organisationen dokumentieren, dass sie sich gegen die zunehmende Militarisierung und gegen Großprojekte wie die geplante Schnellstraße San Cristóbal-Palenque engagierten.
Die Staatsanwaltschaft warf ihnen "homicidio calificado" (Mord mit erschwerenden Umständen) an einem Gemeindepolizisten vor. Recherchen von Avispa Midia und Chiapas Paralelo zeigen jedoch erhebliche Unregelmäßigkeiten: widersprüchliche Zeugenaussagen, fehlende Dolmetscher sowie Hinweise darauf, dass der Polizist in Polizeigewahrsam starb und die Gemeindepolizei Verantwortung trug.
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Avispa Midia dokumentierte, dass die fünf im Jahr 2023 zu 25 Jahren Haft verurteilt wurden. Ein erneutes Verfahren 2024 bestätigte die Strafe trotz Menschenrechtsverstößen wie verweigerter Übersetzung, fragwürdiger Beweislage und fehlender rechtsstaatlicher Garantien.
Im Mai 2025 erklärte die UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Inhaftierungen (WGAD) die Haft der fünf Männer für willkürlich. Die WGAD dokumentierte rechtswidrige Festnahmen, erzwungenes Verschwinden, fehlende Information über die Gründe der Festnahme, diskriminierende Behandlung und massive Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren.
Erst ein amparo directo, ein mexikanisches Verfassungsrechtsmittel, führte zur Aufhebung der Urteile. Das föderale Tribunal Colegiado prüfte die Verfassungsmäßigkeit des Strafverfahrens und ordnete die sofortige Freilassung der fünf an. Diese wurde am 21. November 2025 umgesetzt und zunächst über Frayba öffentlich gemacht.
Für viele indigene Organisationen und Menschenrechtsverteidiger:innen ist die Freilassung ein wichtiger Präzedenzfall. Sie zeigt, dass kriminalisierende Verfolgung indigener Gemeinden und Aktivist:innen zwar weiter besteht, aber nicht widerspruchslos hingenommen wird. Frayba erklärte: "Die kollektive Energie, die die Ketten der Unterdrückung bricht, hat gesiegt".

