Tarija/La Paz. Für Montag war im bolivianischen Tarija die Eröffnung des Strafprozesses gegen den ehemaligen Präsidenten Evo Morales geplant gewesen. Doch dann entschied der Staatsanwalt Luis Gutiérrez, das Verfahren so lange auszusetzen, bis sich der ehemalige Staatschef der Justiz stellt oder die Polizei den gegen ihn erlassenen Haftbefehl vollstreckt.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm schweren Menschenhandel zur Last. Er habe 2015 eine mutmaßliche Beziehung zu einer Minderjährigen unterhalten, mit der er während seiner Amtszeit als Präsident eine Tochter gezeugt habe. Den Gerichtsakten zufolge hätten die Eltern des mutmaßlichen Opfers der Beziehung im Gegenzug für persönliche Vorteile zugestimmt. Das mutmaßliche Opfer, das zum Zeitpunkt der Tat 15 Jahre alt war, lebt seit August 2025 in Argentinien, gemeinsam mit ihrer Tochter und ihrer Mutter. Gegen letztere wird ebenfalls wegen mutmaßlicher Beihilfe ermittelt.
Seit September 2024 wird der Fall untersucht. Im Oktober desselben Jahres wurde zum ersten Mal Haftbefehl gegen Morales erlassen, nachdem er nicht vor Gericht erschienen war. Nach Abschluss der Nachforschungen erhob die Staatsanwaltschaft in Tarija im Oktober 2025 die formale Anklage. Sie habe mehr als 170 Beweismittel gegen Morales zusammengetragen, darunter 39 Zeugenaussagen.
Gutiérrez erklärte Morales nun für flüchtig, da er nicht zur Eröffnung des Verfahrens am vergangenen Montag erschienen war. Die Staatsanwaltschaft von Tarija teilte mit, dass die Anwält:innen von Morales "keinerlei Begründung" für seine Abwesenheit vorgelegt hätten. Sie waren ebenfalls dem Gerichtstermin ferngeblieben. Deshalb wurde Morales zum Prozessauftakt von Pflichtverteidiger:innen vertreten.
Das Departmentgericht in Tarija hat erneut einen Haftbefehl und ein Ausreiseverbot gegen Morales erlassen, obwohl beides noch in Kraft war. Gutiérrez erklärte, dass die Vollstreckung des Haftbefehls Aufgabe der Polizei sei und "nicht in den Zuständigkeitsbereich" der Staatsanwaltschaft falle.
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Einer der Anwälte von Morales, Wilfredo Chávez, sagte gegenüber den Medien in La Paz, dass sein Klient nicht persönlich zur Teilnahme an der Eröffnung des Verfahrens geladen worden war, sondern lediglich durch eine gerichtliche "Bekanntmachung". Dies stelle einen "wesentlichen Verfahrensfehler" dar. Der Beginn des Prozesses sei Ausdruck einer "politischen Verfolgung". Er "findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem im Land bedauerliche Zustände herrschen, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht, und es zu Konflikten auf den Straßen kommt", so Chávez. Der Prozess solle die öffentliche Aufmerksamkeit von den sozialen Protesten ablenken.
"Ich strebe keine Straffreiheit an. Ich möchte, dass meine Ankläger – mit rechtlichen und konkreten Beweisen – die mir vorgeworfenen Straftaten nachweisen. Ich fordere eine unparteiische, ehrliche, objektive und von der Politik unabhängige Justiz", schrieb Morales letzte Woche auf X.
Das Anwaltsteam von Morales reagierte noch am selben Tag auf den Beschluss der Staatsanwaltschaft in Tarija. Sie solle eine vom angeblichen Opfer Cindy S.V. eingereichte Stellungnahme berücksichtigen, die eine Woche zuvor beim Strafgericht für Korruptionsbekämpfung und Gewalt gegen Frauen in Tarija eingereicht wurde. Darin erkläre sie, dass "Morales keine Straftat begangen hat, und sie kein Opfer ist". Demnach beantrage sie am Ende des Schriftstücks, dass das Verfahren gegen Morales eingestellt werden solle.
Morales hält sich im Departamento Cochabamba auf. Dort wird er von Hunderten seiner Anhänger:innen bewacht, um die Vollstreckung des Haftbefehls zu verhindern. Zwischen Oktober und November 2024 blockierten sie 24 Tage die Straßen und verwehrten den Polizeibeamt:innen den Zutritt. Morales entgeht seitdem seiner Verhaftung und blieb bereits mehreren richterlichen Vorladungen fern.

