Mexiko / Politik / Wirtschaft

Expertenkommission: Behörden in Mexiko passiv bei Geldwäsche

bericht_geldwaesche_mexiko.png

Deckblatt des FATF-Berichtes über Geldwäsche in Mexiko und das Verhalten der Behörden
Deckblatt des FATF-Berichtes über Geldwäsche in Mexiko und das Verhalten der Behörden

Mexiko-Stadt. Eine Untersuchung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche (FATF) in Mexiko hat ergeben, dass die zuständigen Behörden Fällen von Geldwäsche nicht nachgehen und Verdachtsfälle nicht von sich aus untersuchen. Zudem würden systematische Ermittlungen von Korruption behindert, berichtete das Online-Magazin Telepolis unter Berufung auf das Dokument und mexikanische Medien.

Das FATF, das 1989 von der Staatengruppe der G7 gegründet worden war, hatte in der vergangenen Woche einen gut 200 Seiten umfassenden Bericht über Geldwäsche in Mexiko vorgelegt. Zwar existierten wirksame juristische Instrumente, um gegen Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus vorzugehen, die Möglichkeiten würden von den zuständigen Behörden und der Regierung jedoch nicht ausgeschöpft. "In Fällen von Geldwäsche wird weder ermittelt, noch wird proaktiv und systematisch vorgegangen", schreibt die FATF laut Telepolis. Stattdessen beschränkten sich die Behörden meist darauf, erst nach Bekanntwerden entsprechender Straftaten aktiv zu werden. Dabei käme es jedoch zu "erheblichen Defiziten im Verlauf der Ermittlungen", so die Autoren. "Das Niveau an Korruption, von dem öffentliche Stellen betroffen sind, vor allem auf bundesstaatlicher Ebene, unterminiert ihre Möglichkeiten für Ermittlungen und die Verfolgung schwerwiegender Delikte."

Die Nachrichtenseite Aristegui Noticias verweist vor diesem Hintergrund auf eine Ermittlungseinheit im mexikanischen Innenministerium. Die Unidad de Inteligencia Financiera (UIF) habe die Aufgabe, Wirtschaftsdelikte wie Geldwäsche zu verfolgen. Die UIF gibt in einem Bericht an die Generalstaatsanwaltschaft an, eine Schlüsselrolle bei der Aushebung international agierender Geldwäschebanden gespielt zu haben. Allerdings belegt der FATF -Bericht auch die bestehenden Defizite. So dauerte es bislang im Schnitt 61 Tage, um Anzeigen von möglichen Geldwäschefällen überhaupt zu bearbeiten. Die schnellste Reaktion erfolgte nach sechs Tagen, die längste Reaktionszeit betrug 213 Tage. Zwischen 2010 und 2016 wurden demnach 3.214 Fälle untersucht, aber nur in 707 Anklage erhoben. Im Jahr 2016 waren es 438 Untersuchungen und 43 staatsanwaltschaftliche Anklagen, zitiert Telepolis aus dem Bericht von Aristegui Noticias.

Der Bericht der FATF dürfte auch in der Europäischen Union für Debatten sorgen. Die EU verhandelt derzeit über ein neues Freihandelsabkommen mit Mexiko, das auch den Finanzfluss erleichtern soll. Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass staatliche Strukturen in Mexiko massiv von der organisierten Kriminalität unterwandert sind.