Bogotá. Der kolumbianische Präsident Abelardo de la Espriella hat angekündigt, dass die Polizei öffentliche Universitäten betreten darf, wenn es zu terroristischen Handlungen, Vandalismus oder Gewalt kommt. Ein entsprechender Einsatz soll auch dann legal sein, wenn nach Ansicht der Regierung entsprechende Taten vorbereitet werden. Die Maßnahme soll von einem landesweiten Protokoll begleitet werden, das friedliche Proteste von Handlungen unterscheidet, die die Regierung als gefährlich einstuft oder die öffentliche Ordnung in außergewöhnlicher Weise beeinträchtigen.
De la Espriella vertritt die Auffassung, dass die universitäre Autonomie weder über der Verfassung noch der öffentlichen Ordnung steht, und erklärt, dass die Universitätsgelände nicht zu "Heiligtümern der Gewalt" werden dürften. Der Präsident will nach eigener Aussage diejenigen verfolgen, die Universitäten nutzen, um Gegenstände zu lagern, Angriffe zu planen oder Zivilisten und Angehörige der Sicherheitskräfte anzugreifen. Gleichzeitig versichert er, friedliche Proteste schützen zu wollen.
Die Ankündigung hat bei den Hochschulleitungen Zweifel ausgelöst. Der Rektor der Universidad Nacional, José Ismael Peña, stellte klar, dass die Autonomie nicht bedeute, dass die Universität außerhalb des Gesetzes stehe. Wenn eine Straftat begangen werde, könne die Polizei ohne Genehmigung der Hochschulleitung eingreifen. Seine Sorge gelte vielmehr den Auswirkungen eines pauschalen Polizeieinsatzes. Ihm zufolge könnten sich diejenigen, die Gewalttaten verüben, unter Studenten mischen und die baulichen Gegebenheiten der Universitätsgelände ausnutzen. Er betonte jedoch: "Wir haben hier täglich 25.000 Menschen, und es kann kontraproduktiv sein, wenn ein Polizeipanzer auf den Campus fährt, weil dadurch viele andere Menschen verletzt werden können."
Im Kern geht es um die Frage, was universitäre Autonomie bedeutet. Artikel 69 der kolumbianischen Verfassung erkennt sie als institutionelle Garantie an. Das bedeutet nicht, dass Universitäten außerhalb des Gesetzes stehen oder Gebiete mit Immunität sind. Öffentliche Universitäten sind Teil des Staates, unterstehen aber nicht der hierarchischen Leitung der Regierung. Ihre Autonomie soll die Unabhängigkeit von Lehre, Forschung und kritischem Denken gegenüber der politischen Macht schützen.
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Daher liegt die Frage nicht darin, ob die Polizei Straftaten innerhalb einer Universität verfolgen darf. Sie kann dies tun, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Problematisch ist es jedoch, wenn die Regierung im Voraus festlegen will, wann die Sicherheitskräfte ein Universitätsgelände betreten dürfen. Wer wird entscheiden, dass innerhalb eines Campus ein "terroristischer Akt" vorbereitet wird, fragen sich Kritiker der Maßnahmen. Und welche Beweise müssen dafür vorgelegt werden? Richtet sich der Einsatz gegen konkrete Personen oder kann er die gesamte Universitätsgemeinschaft betreffen? Diese Fragen sind relevant, weil die Autonomie die Universitäten vor der jeweiligen politischen Macht schützen soll.
Der Rektor der Universidad del Valle, Guillermo Murillo Vargas, erklärte seinerseits, dass ein großer Teil der mit seiner Universität verbundenen Gewalttaten im öffentlichen Raum und nicht innerhalb der Universitätsgebäude stattfinde. Die Angriffe mit Sprengsätzen in der Umgebung träfen letztlich die akademische Gemeinschaft selbst. Deshalb stimmte er der Notwendigkeit zu, die Ermittlungen zu verstärken, um festzustellen, wer hinter diesen Taten stecke.
Kolumbien hat historische Gründe, skeptisch zu sein. 1954 betrat die Polizei den Campus der Universidad Nacional. Im Rahmen des Einsatzes wurde der Student Uriel Gutiérrez Restrepo getötet. Am folgenden Tag schossen Soldaten des Batallón Colombia auf Demonstranten und töteten elf Menschen, darunter zehn Studenten. 1971 endete eine weitere Auseinandersetzung an der Universidad del Valle nach Angaben der Universität mit dem Tod von 15 Menschen. 1984 folgte auf einen Protest ein Einsatz der Sicherheitskräfte an der Universidad Nacional, der ebenfalls in einem Gewaltexzess kulminierte.
Der Jurist Camilo Blanco ist der Ansicht, dass De la Espriella von der rechtlich korrekten Feststellung ausgeht, dass die Autonomie nicht über der Verfassung steht, daraus aber eine falsche Schlussfolgerung zieht. Laut Blanco "bedeutet das nicht, dass öffentliche Universitäten der freien Verfügung der Sicherheitskräfte unterliegen oder dass eine präsidiale Anordnung die verfassungsmäßigen Garantien ersetzen kann".

