Buenos Aires. Die argentinische Justiz prüft derzeit, ob ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschheit gegen den früheren kolumbianischen Präsidenten Álvaro Uribe Vélez wieder aufgenommen wird. Anlass ist eine Anhörung vor einer Berufungskammer am 14. April in Buenos Aires, bei der Opfer außergerichtlicher Tötungen sowie ihre Vertreter für die Fortführung der Ermittlungen plädierten.
Nach Angaben der Kläger sagten Angehörige der Opfer erstmals persönlich vor dem Berufungsgericht aus. Sie schilderten, dass es sich bei den als "falsos positivos" bekannten Fällen um systematisch begangene Taten gehandelt habe. Die rechtlichen Vertreter argumentierten zudem, dass eine strafrechtliche Aufarbeitung in Kolumbien – insbesondere im Hinblick auf einen ehemaligen Präsidenten – bislang keine Ergebnisse erbracht habe. Sie verwiesen auf strukturelle Hürden innerhalb des kolumbianischen Rechtssystems.
Die Klage war im November 2023 von elf Betroffenen sowie mehreren Menschenrechtsorganisationen eingereicht worden, darunter das Comité de Solidaridad con los Presos Políticos, das Colectivo de Abogados José Alvear Restrepo und die Corporación Jurídica Libertad. Ein argentinisches Gericht stellte das Verfahren im Oktober 2025 zunächst ein. Gegen diese Entscheidung legten die Kläger jedoch Berufung ein, über die nun entschieden wird. In diesem Stadium liegt keine formelle Anklage vor. Eine mögliche Vorladung Uribes hängt von der Entscheidung der Kammer ab.
Rechtliche Grundlage der Klage ist das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit, das es nationalen Gerichten erlaubt, schwere Verbrechen unabhängig vom Tatort zu verfolgen. Die Kläger sehen dessen Voraussetzungen als erfüllt an, da zentrale Verfahren in Kolumbien aus ihrer Sicht keine hinreichende strafrechtliche Klärung erreicht hätten. Juristen der Opferbewegung wiesen jedoch darauf hin, dass die Frage der Zuständigkeit und der Subsidiarität in solchen Fällen komplex sei und regelmäßig einer Einzelfallprüfung bedürfe.
Der Hintergrund des Falls geht auf außergerichtliche Hinrichtungen zurück, die während des bewaffneten Konflikts von Einheiten der kolumbianischen Armee begangen wurden. Dabei wurden Zivilisten getötet und als im Kampf gefallene Kombattanten ausgegeben, um operative Ergebnisse zu steigern.
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Nach Angaben der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) wurden während der Amtszeit von Uribe Vélez (2002–2008) mindestens 6.402 Menschen Opfer dieser Praxis. In diesem Zeitraum wurde die Mehrheit der dokumentierten Fälle registriert, mit einem Anstieg von 144 Prozent im Vergleich zu früheren Perioden. Die Taten erstreckten sich auf 31 der 32 Departamentos des Landes. Die Ermittlungen haben wiederkehrende Muster im nahezu gesamten Staatsgebiet aufgezeigt, darunter die Anwerbung junger Menschen durch falsche Arbeitsangebote, ihre Tötung und die anschließende Manipulation der Leichen.
Die Kläger verweisen darauf, dass die strafrechtliche Verfolgung eines ehemaligen Präsidenten in Kolumbien besonderen institutionellen Verfahren unterliegt. Beobachter betonen zugleich, dass es zwar rechtliche Mechanismen gibt, diese jedoch in der Vergangenheit nur begrenzte Ergebnisse hervorgebracht haben. Auch die Corte Penal Internacional befasste sich mit den Vorwürfen, stellte ihre Vorprüfung im Jahr 2021 jedoch nach einer Vereinbarung mit dem kolumbianischen Staat ein, der sich zu weiteren Ermittlungen verpflichtete.
Die besonderen institutionellen Zuständigkeiten kolumbianischer Gerichte im Umgang mit ehemaligen Präsidenten sowie die aus Sicht der Kläger begrenzten bisherigen Ergebnisse haben die Opfer dazu veranlasst, im Ausland nach Gerechtigkeit zu suchen. Im Rahmen der Berufung in Buenos Aires legten die beteiligten Organisationen zudem ein sogenanntes Amicus-curiae-Gutachten vor, eine Stellungnahme, die von einem unbeteiligten Experten zur Unterstützung des Gerichts eingereicht wird. Das Gutachten stammt von dem kolumbianischen Verfassungsrechtler Rodrigo Uprimny und unterstützt die Anwendbarkeit des Prinzips der universellen Gerichtsbarkeit in diesem Verfahren.
Als die Klage 2023 eingereicht wurde, wies Uribe zwar jegliche Verantwortung von sich und griff die Sondergerichtsbarkeit JEP an, doch bis heute hat er sich zu dieser neuen Entwicklung nicht öffentlich geäußert.
Die Entscheidung der Berufungskammer steht noch aus. Sollte das Verfahren wieder aufgenommen werden, würde die argentinische Justiz prüfen, ob sie Ermittlungen zu mutmaßlichen internationalen Verbrechen mit Auslandsbezug führen kann. Wird die Einstellung bestätigt, wäre der Rechtsweg in Argentinien in dieser Sache vorerst ausgeschöpft.

