Ehemaliger Geheimdienstchef in Kolumbien wegen Folter verurteilt

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Duque ist bekannt für ihre investigativen Recherchen – unter anderem zum Mord an Jaime Garzón und zu Menschenrechtsverletzungen durch den Geheimdienst DAS.
Duque ist bekannt für ihre investigativen Recherchen – unter anderem zum Mord an Jaime Garzón und zu Menschenrechtsverletzungen durch den Geheimdienst DAS.

Bogotá. Der ehemalige Direktor der kolumbianischen Geheimdienstbehörde (DAS), Giancarlo Auque de Silvestri, ist vom zehnten Berufungsgericht in Bogotá in Abwesenheit wegen schwerer psychologischer Folter an der Journalistin und Menschenrechtsforscherin Claudia Julieta Duque verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Strafe von 12,5 Jahren Gefängnis sowie eine Geldstrafe. Der Aufenthaltsort des jetzt Verurteilten ist allerdings seit seiner Haftentlassung 2016 wegen vorheriger Vergehen unbekannt. 

Hintergrund des Urteils ist eine gezielte Einschüchterungskampagne, die über die DAS-Einheit G3 gesteuert wurde. Ziel war es, Duques Recherchen zum Mord an dem Journalisten Jaime Garzón zu unterbinden. Auque de Silvestri nutzte in seiner Position Zugang zu Personal, Fahrzeugen und Ressourcen, um Überwachungen, Bedrohungen und psychologische Angriffe gegen Duque und ihre Tochter zu organisieren.

Das Gericht stellte fest, dass Auque de Silvestri seine Amtsbefugnisse missbrauchte, um illegale Aktivitäten wie Abhörmaßnahmen ohne richterliche Anordnung, Drohungen und systematische Einschüchterung zu koordinieren. Alles habe dem Zweck gedient, die Arbeit der Journalistin zu behindern und die Verantwortlichen am Mordfall Garzón zu schützen.

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Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Gewalt gegen Duque eine geschlechtsspezifische Dimension hatte: Psychologische Folter werde im kolumbianischen Kontext gezielt eingesetzt, um Frauen zu demütigen und zu kontrollieren.

Darüber hinaus ordnete das Gericht die Ausstellung einer Interpol Red Notice an, um Auque de Silvestri international zur Fahndung auszuschreiben. 

Bereits 2014 war er wegen Verschwörung zur Begehung von Verbrechen, unrechtmäßiger Kommunikationseingriffe, Anwendungjourna von Abhörgeräten, Amtsmissbrauch und anderen Delikten verurteilt worden. Der Angeklagte war Direktor der Einheit, die illegale Abhöraktionen an Journalist:innen, Oppositionspolitiker:innen und Richter:innen organisiert hatte, was als DAS-Chuzadas-Skandal bekannt wurde. Zwei Jahre später kam er frei, seitdem ist sein Wohnort unbekannt.